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Weinbranche

Champagne: begrenzte Ausnahme von der 13%-Gesamtalkoholregel

Seit dem 29. Oktober 2026 dürfen bestimmte Champagner nach der zweiten Gärung mehr als 13% Gesamtalkohol aufweisen. Die Ausnahme gilt für 2027 zur Flaschengärung abgefüllte Cuvées aus nicht angereichertem Wein von 2026 und angereicherten Weinen älterer Ernten.

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Etikettlose Flaschen in schrägen Holzgestellen in einem Steinkeller
Bild: Maison Apéro (AI-generated illustrative image) · Maison Apéro original

Die Verordnung wurde am 22. Oktober unterzeichnet und am 28. Oktober 2026 veröffentlicht. Hintergrund sind die Hitzewellen und die außergewöhnliche Dürre des Sommers, die zu besonders hohen potenziellen Alkoholgehalten der geernteten Trauben führten.

Für jeden in der Cuvée verwendeten Behälter sind Volumen, Alkoholgehalt und gegebenenfalls der Anreicherungsgrad zu dokumentieren. Die Regel erhöht weder die Grenze für alle Champagner noch setzt sie einen neuen Höchstwert von 15% fest. Die angegebene Berichtszeit stammt von TF1 Info / AFP, nicht von einer sekundengenauen Veröffentlichung des Rechtstextes.

Quellen

„Veröffentlicht“ ist der Zeitpunkt, zu dem die Quelle berichtet hat, „Geprüft“ der Zeitpunkt, zu dem die Redaktion die Quellen geprüft hat. Ein Datum oder ein Quellenlink allein garantiert nicht die Richtigkeit.